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Newsletter Oktober 2014

Während sich draussen alles auf Herbst, Winter und Ruhezeit einstellt, lebt das APW-Büro so langsam wieder auf. Barbara Bossart kommt mit reduziertem Pensum immer mal wieder ins Büro, und mit Hilfe und Unterstützung von Ursi und Hans Zbinden bauen wir die Pendenzenberge so langsam ab.

Was gibt es sonst noch Neues?


In der APW

Am 15. November 2014 findet im Therapiezentrum Burgau der Affolter-Tag 2014 statt. Interessierte können sich immer noch über den Link auf unserer Website anmelden. Der neue Film über das Affolter-Modell® macht erfreuliche Fortschritte. Ein rechter Teil der Aufnahmen ist schon „im Kasten“ und wird im November von der Projektgruppe gesichtet. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Es fehlen immer noch Finanzmittel – war da nicht vielleicht doch noch irgendein Geburtstagskässeli?

In der Schweiz

Der Bündner Spital- und Heimverband lädt ein zu Informationsveranstaltungen zum „Bündner Standard“ zum Management von grenzverletzendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen. Näheres und Anmeldemöglichkeiten auf der Website www.bsh-gr.ch.

Der Autismusverlag hat ein neues Buch herausgebracht:
Krankheit und Tod verstehen – und was wir daraus für das Leben lernen können. Ein interaktiver Leitfaden für Menschen mit Autismus oder Asperger-Syndrom und ihre Angehörigen von Catherine Faherty. Näheres unter www.autismusverlag.ch

Das Autismusforum Schweiz hat mit Unterstützung des Schweizerischen Büros für Gleichstellungsfragen eine Broschüre zum Nachteilsausgleich für Menschen mit Autismus herausgebracht. Die Broschüre kann auf www.autismusforumschweiz.ch heruntergeladen werden.

In der „restlichen Welt“

Aus dem Newsletter der Physiotherapeuten:

2. BGH: Behandlung ohne Zertifikat ist Betrug

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juni eine Pflegedienstbetreiberin zu vier Jahren Haft wegen Abrechnungsbetrug verurteilt.
Pflege? Das hat doch nichts mit Physiotherapie zu tun?
Leider doch. Denn das oberste Gericht hat in der Begründung allgemein gültige Begründungen aufgeführt, die genau so auch auf Physiotherapeuten anzuwenden sind. Im konkreten Fall war für die Behandlung eine zusätzliche Qualifikation notwendig. Die Pflegedienstbetreiberin setzte aber Pflegekräfte ein, die nicht über diese Zusatzqualifikation verfügten, das Gericht wertete dies als Betrug. Das oberste Gericht erklärte im Grundsatz, dass Krankenkassen zusätzliche Qualifikationen fordern dürfen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, muss die Krankenkasse die Kosten nicht begleichen. Auf die Physiotherapie übertragen bedeutet das, dass z.B. ein Rezept über Manuelle Therapie nur von einem Therapeuten mit entsprechendem Zertifikat ausgeführt werden darf. Es darf also keine "normale" Krankengymnastik stattdessen abgegeben (oder berechnet) werden. Auch darf kein Therapeut ohne die entsprechende Qualifikation diese Behandlung durchführen. Dies wäre Betrug und kann gravierende Konsequenzen haben – siehe oben: vier Jahre Haft … 

Auch wenn die Qualifikation im Affolter-Modell® in diesem Sinne kein Kostenfaktor ist, bestärkt uns dieses Urteil in unseren Bemühungen um die Qualitätsstandards und die Anerkennungen im Affolter-Modell®.

In diesem Sinne: Wir strampeln weiter – tun Sie es auch!

Brigitte Pastewka
Co-Präsidentin