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Fachhochschul-Titel

Nachträglicher Erwerb Fachhochschul-Titel

Nicht verpassen!

Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels ist ab 1. Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger möglich. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der altrechtliche Titel «Wirtschaftsjuristin FH»/«Wirtschaftsjurist FH» geschützt. Die entsprechende Ergänzung der Fachhochschulverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. März 2009 gutgeheissen.

Informationen finden Sie beim zuständigen Bundesamt
und unter
www.ergotherapie.ch