Nicht verpassen!
Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels ist ab 1. Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger möglich. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der altrechtliche Titel «Wirtschaftsjuristin FH»/«Wirtschaftsjurist FH» geschützt. Die entsprechende Ergänzung der Fachhochschulverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. März 2009 gutgeheissen.
Informationen finden Sie beim zuständigen Bundesamt
und unter
www.ergotherapie.ch